“Weicher” Überschuldungsbegriff bis Ende 2013 verlängert!
Mit Wirkung ab 19.10.2008 hatte der Deutsche Bundestag beschlossen, dass die Erstellung eines Überschuldungsstatus entbehrlich ist, wenn die Fortführung des Unternehmens überwiegend (> 50%!) wahrscheinlich ist. Hierbei wurde die Neufassung des § 19 Abs. 2 InsO bis zum 31.12.2010 befristet (Testphase „Interimsüberschuldungsbegriff“). Praktisch bedeutet dies, dass eine bestehende bilanzielle Überschuldung durch Erstellen einer positiven Fortführungsprognose [...]