Archive for Oktober, 2009

02 Okt

“Weicher” Überschuldungsbegriff bis Ende 2013 verlängert!

Mit Wirkung ab 19.10.2008 hatte der Deutsche Bundestag beschlossen, dass die Erstellung eines Überschuldungsstatus entbehrlich ist, wenn die Fortführung des Unternehmens überwiegend (> 50%!) wahrscheinlich ist.  Hierbei wurde die Neufassung des § 19 Abs. 2 InsO bis zum 31.12.2010 befristet (Testphase „Interimsüberschuldungsbegriff“). Praktisch bedeutet dies, dass eine bestehende bilanzielle Überschuldung durch Erstellen einer positiven Fortführungsprognose [...]