KFZ-GVO bis 2013
In weiten Teilen wurde die seit 2002 bestehende spezielle KFZ-GVO durch die EU-Kommission verlängert. Die nun getroffene Regelung behält Gültigkeit bis zum 31.5.2013. Danach entfällt die spezielle KFZ-GVO und der KFZ-Handel wird wie andere Märkte behandelt, für die eine sogenannte “Schirm-GVO” gilt. Beschlossene Änderungen sollen zur Senkung von Vertriebskosten beitragen und somit nach Ansicht der [...]